Zum Hauptinhalt gehen
Homepage für Help Center „Glooko | Helpcenter“
Dansk English (GB) English (US) Español Français Français (Canada) Italiano Nederlands Norsk Svenska
Anfrage einreichen
Anmelden
  1. Glooko | Helpcenter
  2. Nutzung im beruflichen Umfeld
  3. Verwaltung ihres professionellen Kontos

Verwaltung ihres professionellen Kontos

  • Verwendung der Funktion „Patientenliste ausblenden"
  • So verwalten Sie die administrativen Einstellungen im Glooko® Population Tracker
  • So verwalten Sie die medizinisches Fachpersonal-Einstellungen im Glooko® Population Tracker
  • Wo finde ich den ProConnect-Code für meine Klinik?
  • Wie kann ich im Glooko® Population Tracker professionelle Nutzer hinzufügen, aktualisieren oder entfernen?
  • Anmelden bei mehreren Glooko® Klinikstandorten
  • Verwendung der Zwei-Schritt-Verizfierung im Glooko® Population Tracker
  • Wie kann ich professionelle Benutzer hinzufügen, bearbeiten oder löschen?
  • Wie melde ich mich vom Glooko® Population Tracker ab?
  • So erstellen, verwalten und generieren Sie bevorzugte PDF-Berichte
  • Kann meine Klinik die Anforderungen für die Passwortgeltungsdauer und -historie von Glooko®-Passwörtern festlegen?
  • Wie kann ich meine Sprache im Glooko® Population Tracker ändern?

Glooko

579 University Ave Palo Alto, CA 94301 www.glooko.com

Unternehmen

Über Glooko
Kunden
IT und Sicherheit

Ressourcen

Kompatibilität
Google Play
Apple App Store

Andere Produkte

diasend® by Glooko
© 2025 Glooko | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen
Glooko | Helpcenter
Dansk English (GB) English (US) Español Français Français (Canada) Italiano Nederlands Norsk Svenska

Alle Marken von Drittanbietern sowie die Namen und Logos von Produkten und Unternehmen von Drittanbietern, die auf der Website gezeigt und in den Materialien verwendet werden, bleiben Eigentum ihrer jeweiligen Eigentümer. Sofern nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet, bedeutet die Verwendung von Namen, Logos oder Marken Dritter durch Glooko nicht, dass eine Beziehung, Sponsoring oder Billigung zwischen Glooko und ihren jeweiligen Eigentümern, besteht.